Biersteuer – Abgaben auf selbstgebrautes & gewerbliches Bier
Die Biersteuer ist in Deutschland eine Verbrauchsteuer, die auf die Stammwürze des Bieres berechnet wird – nicht auf den Alkoholgehalt. Sie betrifft sowohl gewerbliche Brauereien als auch Hobbybrauer, sofern diese bestimmte Mengen überschreiten oder Bier offiziell in Verkehr bringen.
Die Bemessung erfolgt in €/hl pro Grad Plato Stammwürze. Je höher die Stammwürze und das produzierte Volumen, desto höher die Steuer. Erleichterungen gelten für kleine Brauereien mit Jahresausstoß unter 200.000 hl sowie für Hobbybrauer, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei brauen dürfen.
Wichtig für Hobbybrauer: Seit 2025 gelten neue Regelungen, die deutlich mehr Freiheiten bringen. In unserem Beitrag „Biersteuerrechtliche Erleichterungen 2025“ findest du alle aktuellen Infos, wie du auch größere Mengen steuerfrei brauen kannst.
Beispielhafte Steuerklassen:
- Schankbier: niedrig besteuert (7–11 % Stammwürze)
- Vollbier: Standard (11–16 %)
- Starkbier: höherer Steuersatz (>16 %)
Die Biersteuer wird von den Hauptzollämtern erhoben. Wer gewerblich braut, muss sich dort registrieren lassen. Auch für das Verkaufen in Flaschen gelten entsprechende Vorgaben.
Verwandte Begriffe: Stammwürze, Starkbier, Vollbier, Hobbybrauer

Nico Brennecke
Experte für Hobbybrauen, Schanktechnik und Weinherstellung
Seit vielen Jahren entwickelt und prüft er praxisnahe Lösungen für Hobbybrauer und Gastronomie im Bereich Brau- und Schanktechnik.
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