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Deutsches Reinheitsgebot

Ahh, das Deutsche Reinheitsgebot – der Inbegriff für klar deklarierte Zutaten, besten Geschmack und authentische deutsche Handarbeit! Befürworter betrachten es als in Stein gemeißeltes Lebensmittelgesetz. Kritiker stempeln das Deutsche Reinheitsgebot schon länger als reinen Marketing Gag ab. Doch was davon stimmt denn nun? Sind Biere nach Deutschem Reinheitsgebot gebraut tatsächlich besser? Oder bist du einem waschechten Mythos aufgesessen? Mit diesem Artikel möchten wir unseren Beitrag zur Aufklärung rund um das (bayerische) Biergesetz leisten. Damit du als Bierliebhaber:in weißt, was da in deinem Glas so schön schäumt und beim nächsten Stammtisch mit deinem Wissen auftrumpfen kannst!

Deutsches Reinheitsgebot und das Bier

Zunächst klären wir die Frage: Wer hat es erfunden, wo es doch am 23. April 2016 seinen 500. Geburtstag gefeiert hat? Alles nahm anno 1516 in Ingolstadt seinen Ursprung. Damals erließen die beiden bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig W., dass Biere nur aus Gerste, Hopfen und Wasser bestehen durfte – Hefe kannte man zu dieser Zeit noch nicht. Der Grund: Das Volk sollte vor Brauexperimenten beim Bierbrauen mit zweifelhaften Bestandteilen wie Stechapfel, Fliegenpilz und Bilsenkraut geschützt werden.

Zusätzlich wollten die beiden Herzöge Hungersnöte verhindern, da ansonsten die komplette Ernte von  Weizen gerne den Brauereien zum Opfer fiel. Die herzoglichen Einnahmen durch die monopolistische Bierproduktion sind dabei ein netter Nebeneffekt, der das Profitdenken dahinter bereits erahnen lässt.

Denn bereits 35 Jahre nach dem ersten Erlass, wurde die Liste der erlaubten Inhaltsstoffe erweitert. Lorbeer und Koriander sollten den alten Kräuterbieren huldigen und fungierten gleichzeitig als Konservierungsmittel beim brauen.

Funfact am Rande: Der Begriff „Reinheitsgebot“ ist lediglich ein Spitzname für die Landesverordnung, der erstmals im März 1918 genannt wurde und sich über die Jahre durchgesetzt hat

Das Deutsche Reinheitsgebot wurde geändert

500 Jahre später ist das Deutsche Reinheitsgebot ein dehnbarer Begriff. Im Laufe der Zeit war der ursprüngliche Erlass immer wieder Änderungen unterworfen. Hier eine genaue Liste mit Jahreszahlen zusammenzustellen, würde den Rahmen deutlich sprengen. Eines ist allerdings klar: Die erlaubten Bestandteile unterscheiden sich heute wesentlich von damals. Doch warum ist das so?

Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens: Kosten sparen. Bier ist ein Massenprodukt und die Brauer müssen wirtschaftlich denken. So kann mit einem simplen Farbstoff günstiges, helles Malz in dunkles Malz verwandelt werden, was in Folge zu dunklem Gerstensaft gebraut wird. Oder ein Teil des wertvollen Gerstenmalz wird gleich durch Zucker ersetzt.

Zweitens: Industriell gebrautes Bier muss immer gleich schmecken. Darüber hinaus soll es noch lange haltbar sein und appetitlich aussehen. Dies ist mit rein natürlichen Ingredienzien ohne Zusätze schwer zu erreichen. Doch dieser Anspruch hat sich über die Jahre in den Köpfen der Biertrinker:innen festgesetzt – und die Industrie hat entsprechend reagiert.

Grundlage für das heutige Reinheitsgebots ist das „Vorläufige Biersteuergesetz“ 1993. Und das hat mit dem ursprünglichen Gerste-Wasser-Hopfen-Versprechen nicht mehr viel zu tun. Der:die geneigte Bierliebhaber:in bekommt beinahe den Eindruck, Hopfenkaltschale aus der Chemiefabrik zu trinken. Wusstest du, dass im Bier nicht mehr zwingend echter Hopfen enthalten sein muss?

Das Deutsche Reinheitsgebot und seine Zutaten

Stattdessen setzt die Industrie auf Hopfenextrakt, gewonnen mit Hilfe von Co2 oder Ethanol. Ist zwar nicht so reichhaltig wie echter Hopfen, aber billiger und unterliegt keinen qualitativen und saisonalen Schwankungen. Außerdem darf das Gebräu nachträglich „geschönt“ und homogenisiert werden, weil schließlich das Auge des Konsumenten mittrinkt.

Polyvinylpolypyrrolidon ist ein Kunststoff, der Schwebeteilchen herausfiltert. Ja, richtig gelesen – ein Kunststoff. Gelatine wird zum Klären verwendet, was den Biergenuss für Veganer problematisch werden lässt. Der ph-Wert wird mit Säuren reguliert und Stabilisierungsmittel wie Betonit sind gern gesehene Helferlein der Industrie – weils dann viel länger schäumt im Bierglas!

Paradoxerweise sind natürliche Inhalte wie Honig, Kakaobohnen oder Orangenschalen verboten – weil sie den Geschmack des Bieres beeinflussen. Nichtsdestotrotz sind auch die meisten Craft-Beere gezwungenermaßen nach Deutschem Reinheitsgebot gebraut. Denn aus 200 Hopfen- und Hefesorten sowie 500 Malzsorten kann der:die Braumeister:in allerlei kreative Geschmäcker kreieren, ohne sich an „verbotenen Substanzen“ wie Zitrusfrüchten oder Jasminblüten zu bedienen.

Daneben sind noch jede Menge Farbstoffe, Konservierungsmittel sowie chemisch aufbereitetes Brauwasser zugelassen. Insgesamt sind es über 50 Hilfsstoffe, die nach Deutschem Reinheitsgebot zumindest temporär im Gebräu landen dürfen. Solange sie im fertigen Produkt nicht mehr enthalten sind, müssen sie auch nicht auf dem Etikett vermerkt werden. „Gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile“ ist dafür der krude Name in der Fachsprache. Die Inhalte des Reinheitsgebotes sind also längst nicht mehr so „rein“, wie es seinerzeit waren.

Gilt das Reinheitsgebot in Deutschland nur für Bier?

Eine berechtigte Frage. Schließlich gibt es viele Craft-Beer-Brauer:innen die entgegen dem Deutschen Reinheitsgebot ihr Gebräu mit natürlichen Zutaten aufpeppen. Der weitverbreitete Irrglaube: Solange es nicht „Bier“ heißt, kann es unter dem Namen „Brauspezialität“ oder „Malzgetränk“ vermarktet werden.

Doch dem ist nicht so. Sobald ein Getränk bierähnlich ist, fällt es unter das Reinheitsgebot. Wird dieses nicht eingehalten, wird das Produkt aus dem Verkehr gezogen. Wer sich also als professionelle:r Craft-Beer-Hersteller:in nicht einschränken lassen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Diese muss beantragt und genehmigt werden, was üblicherweise auch problemlos möglich ist.

Außer in Bayern. Dort klammert man sich seit 1906 strikt an das Deutsche Reinheitsgebot. Keine Ausnahmen, keine Extraregeln. So wurde es der Brauerei Köstritzer verboten, ein Witbier im bayrischen Freistaat zu verkaufen. Der Grund: In der niederländischen Variante des Weißbiers kommen Koriandersamen und Schalen von Zitrusfrüchten zum Einsatz. Ergo: kein Gebräu nach dem Deutschen Reinheitsgebot. In Thüringen hingegen kam es nach beantragter Ausnahmegenehmigung anstandslos auf den Markt.

Das Deutsche Reinheitsgebot – mehr Schein als Sein

Wahrscheinlich hatte das Reinheitsgebot ursprünglich seine Daseinsberechtigung. Mittlerweile entwickelt es sich aber mehr zur Farce. Weder ist es ein Garant für die Natürlichkeit, noch verhindert es, dass giftige Substanzen ins Getränk gelangen. Es schafft auch keine Klarheit bezüglich der Inhaltsstoffe, wenn ein Großteil davon gar nicht erwähnt werden muss.

Das Reinheitsgebot ist dabei aber kein Einheitsgebot. Schließlich ist an der Vielfalt an Craft-Bieren deutlich zu erkennen, wie groß die Unterschiede in Geschmack, Farbe, Textur und Intensität sein kann, auch wenn das Deutsche Reinheitsgebot eingehalten wird. Dennoch behält es einen faden Beigeschmack, der heute als nicht mehr zeitgemäß erscheint.

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, braue dein eigenes Bier zu hause. Denn nur dann weißt du mit Sicherheit, was da in deinem Kessel landet – und worauf du tunlichst verzichten kannst. Übrigens: Die private Bierherstellung von Bier in Haushaltsmengen ist nämlich vom Deutschen Reinheitsgebot ausgenommen – auch in Bayern. Also lass es dir schmecken!

Erfahre mehr zur Zollsituation

Als Hobbybrauer in Deutschland bist du den deutschen Gesetzen zum Brauen unterworfen. Wir halten dich bei Neuerungen stets auf dem laufenden in diesem Artikel

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