Zum Hauptinhalt springen

Zollanmeldung für Hobbybrauer – Aktuelle Regelungen 2025

1. Gesetzliche Änderungen ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Biersteuerregelungen für Hobbybrauer in Deutschland. Die wichtigsten Änderungen:

  • Erhöhung der steuerfreien Menge: Hobbybrauer dürfen nun bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei für den Eigenbedarf brauen (zuvor 200 Liter).
  • Keine Brauanzeige mehr erforderlich: Die bisher notwendige Anmeldung beim Hauptzollamt entfällt. Hobbybrauer müssen ihr Bier nicht mehr vorab melden.
  • Steuerpflicht für größere Mengen: Wer mehr als 500 Liter pro Jahr braut, muss die Biersteuer über das Formular 2075 beim zuständigen Hauptzollamt anmelden.

2. Hobbybrauen in Deutschland

Mit den neuen Regelungen wird das Hobbybrauen deutlich vereinfacht. Dennoch gelten weiterhin einige grundsätzliche Anforderungen:

  • Bier darf nur für den Eigenbedarf hergestellt werden.
  • Ein Verkauf oder eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
  • Die Herstellung muss hygienisch und nach den allgemeinen Lebensmittelvorschriften erfolgen.

3. Biersteuerregelungen in Österreich & Schweiz

Österreich

In Österreich bleibt die private Bierherstellung komplett steuerfrei, solange sie nicht gewerblich betrieben wird. Es gibt keine mengenmäßige Beschränkung, und private Brauanlagen müssen nicht angemeldet werden.

Schweiz

In der Schweiz dürfen Privatpersonen bis zu 400 Liter Bier pro Jahr für den Eigenverbrauch steuerfrei brauen. Vereinsmitglieder, die mit vereinseigenen Brauanlagen arbeiten, haben eine erhöhte Freimenge von 800 Litern pro Jahr.

4. Weitere Informationen

Alle aktuellen Details zur Biersteuer und steuerlichen Pflichten für Hobbybrauer findest du auf zoll.de.

Weitere Informationen zu den neuen Erleichterungen für Hobbybrauer findest du hier: Biersteuerrechtliche Erleichterungen 2025.